1. Vorbereitung der Gefährdungsbeurteilung:
Beteiligung klären. Erfassung aller Abteilungen und Arbeitsbereiche. Besonders schutzbedürftige Beschäftigte berücksichtigen. Bereitliegende betriebliche Unterlagen nutzen.
2. Gefährdungsermittlung:
Tatsächlich vorhandene Gefährdungen, die typisch für den Arbeitsplatz sind, erfassen. Checklisten verwenden.
3. Gefährdungsbeurteilung:
Feststellen, ob eine Gefahr für die Beschäftigten vorliegt und somit Handlungsbedarf für Arbeitsschutzmaßnahmen besteht. Risikoeinschätzung und Risikobewertung vornehmen.
4. Festlegung von Schutzmaßnahmen:
5. Umsetzung der Maßnahmen:
Wer macht was bis wann?
6. Überprüfung der Umsetzung und der Wirksamkeit der Maßnahmen:
- Durchführungskontrolle: wurden die Maßnahmen termingerecht durchgeführt?
- Wirksamkeitskontrolle: wurde die Gefährdung beseitigt?
- Erhaltungskontrolle: sind weitere Maßnahmen notwendig?
7. Aktualisierung und Fortschreibung der Gefährdungsbeurteilung:
zum Beispiel wenn neue Gefährdungen aufgetreten sind, nach Arbeitsunfällen, bei der Einführung neuer Arbeitsstoffe, wenn neue Arbeitsschutzvorschriften gelten.
Dokumentation erforderlich:
Der Arbeitgeber muss
- das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung,
- die darauf gestützten Maßnahmen des Arbeitsschutzes
und
- das Ergebnis ihrer Überprüfung
dokumentieren.