Arbeitsmedizin Berlin

Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)


Arbeitgeber haben Beschäftigten, die innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig sind, ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) anzubieten. Diese Verpflichtung ist seit 2004 im SGB IX (Neuntes Buch Sozialgesetzbuch) festgelegt. Für die Beschäftigten ist die Teilnahme am BEM freiwillig.

Das BEM verfolgt das Ziel, die Beschäftigungsfähigkeit länger erkrankter Beschäftigter zu erhalten und die Chancen zu erhöhen, den entsprechenden Arbeitsplatz zu behalten.

Sofern der betroffene Beschäftigte zustimmt, wird die betriebliche Interessenvertretung (Betriebsrat oder Personalrat) am BEM beteiligt. Bei schwerbehinderten Beschäftigten kann zusätzlich die Schwerbehindertenvertretung eingebunden werden. Oftmals ist es sinnvoll auch den Betriebsarzt, die Rehabilitationsträger oder das Integrationsamt hinzuzuziehen. 

Vorteile des BEM für Arbeitgeber und betroffene Beschäftigte:
  • Förderung der Gesundheit und Leistungsfähigkeit der Beschäftigten
  • Senkung von Personalkosten durch Verringerung von Fehlzeiten 
  • Verhinderung des krankheitsbedingten Ausscheidens von Fachkräften
  • Verringerung des Risikos von Arbeitslosigkeit oder Frühverrentung
  • Überwindung von Arbeitsunfähigkeit und Sicherung der Weiterbeschäftigung 
Bei Beratungsbedarf rund um das Thema BEM erhalten Sie auf die individuellen Bedürfnisse Ihres Betriebes zugeschnittene betriebsärztliche Unterstützung.

Beteiligte am BEM


Die am BEM Beteiligten können je nach Betriebsgröße variieren. Es können interne und externe Beteiligte teilnehmen, beispielsweise:
  • Betroffene Mitarbeitende
  • Arbeitgeber
  • Schwerbehindertenvertretung
  • Betriebsrat / Personalrat
  • Betriebsarzt
  • Vertrauensperson der Mitarbeitenden

Maßnahmen im Rahmen des BEM


Maßnahmen im Rahmen des BEM können vielfältig sein. In ihrer Gesamtheit zielen sie auf die Überwindung von Arbeitsunfähigkeit, die Vorbeugung von erneuter Arbeitsunfähigkeit und den Erhalt des Arbeitsplatzes ab.

Maßnahmen zur Überwindung von Arbeitsunfähigkeit
  • Stufenweise Wiedereingliederung ("Hamburger Modell")
  • Medizinische Rehabilitation (ambulant, stationär)
  • Berufliche Rehabilitation (Weiterbildung, Umschulung)
  • Belastungserprobung am Arbeitsplatz

Maßnahmen zur Vorbeugung von erneuter Arbeitsunfähigkeit
  • Arbeitsmedizinische Beratung und Stellungnahme des Betriebsarztes
  • Verbesserung des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes
  • Betriebliche Gesundheitsförderung
  • Gefährdungsbeurteilungen und Arbeitsplatzanalysen
  • Zuschüsse für Arbeitshilfen (Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben)

Maßnahmen zum Erhalt des Arbeitsplatzes
  • Individuelle ergonomische Umgestaltung des Arbeitsplatzes
  • Arbeitsplatzwechsel
  • Telearbeitsplatz
  • Barrierefreie Umgestaltung der Arbeitsumgebung
Share by: