ist Teil der arbeitsmedizinischen Präventionsmaßnahmen im Betrieb und dient der Beurteilung der individuellen Wechselwirkungen von Arbeit und physischer und psychischer Gesundheit und der Früherkennung arbeitsbedingter Gesundheitsstörungen. Rechtsgrundlage ist dieVerordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV).
Arbeitsmedizinische Vorsorge leistet in diesem Zusammenhang einen wertvollen Beitrag für den Erfolg Ihres Unternehmens.
Sie erhalten kompetente, auf die Bedürfnisse Ihres Unternehmens angepasste, fachliche und praktische Unterstützung bei der Implementierung und Umsetzung moderner arbeitsmedizinischer Vorsorge.
Für die Beschäftigten Ihres Betriebes werden die mit Ihnen individuell abgestimmten und in der ArbMedVV vorgesehenen Pflicht-, Angebots- und Wunschvorsorgen
durchgeführt. Nach jeder durchgeführten arbeitsmedizinischen Vorsorge werden rechtskonforme
Vorsorgebescheinigungenerstellt.
Ihre Vorteile:
Vor Ort:
Durchführung von Vorsorgen und Untersuchungen bei Ihnen, direkt im Unternehmen, vor Ort.
Zeit- und Kosteneffektivität:
Keine zeitraubenden Anfahrtszeiten für die Beschäftigten. Kurze Wege, feste Termine, keine Wartezeiten.
Kontaktieren Sie uns.
Gerne wird ein individuelles, auf die konkreten Bedürfnisse Ihres Unternehmens abgestimmtes arbeitsmedizinisches Vorsorgekonzept für Sie erstellt.
Vorsorge Bildschirmgeräte: "G 37"
Beschäftigten, die an Bildschirmgeräten
arbeiten, wird die entsprechende Vorsorge, auch als "G 37" bekannt, angeboten: eine angemessene Untersuchung der Augen und des Sehvermögens.
Zu einer angemessenen Untersuchung der Augen und des Sehvermögens gehören:
ein ärztliches Gespräch
mit Ermittlung der Vorgeschichte und aktueller Beschwerden,
ein Sehtest
bestehend aus einer Sehschärfebestimmung im Nah- und Fernbereich (unter Berücksichtigung arbeitsplatzrelevanter Sehabstände), einer Prüfung der Stellung der Augen, einer Prüfung des zentralen Gesichtsfeldes und einer Prüfung des Farbsinnes sowie
eine ärztliche Beurteilung
und persönliche Beratung, einschließlich Mitteilung des Ergebnisses.
Bei Tätigkeiten mit Infektionsgefährdung
wird die entsprechende Vorsorge, auch als "G 42" bekannt, durchgeführt.
Blutentnahmen und Impfungen
Im Rahmen der Vorsorge "Infektionsgefährdung" werden den Beschäftigten erforderlichenfalls auch Blutentnahmen
und Impfungen
angeboten, soweit diese über einen unzureichenden Impfschutz verfügen und das Risiko einer Infektion tätigkeitsbedingt und im Vergleich zur Allgemeinbevölkerung erhöht ist.
Weitere arbeitsmedizinische Vorsorgen für Ihren Betrieb
Tätigkeiten mit Gefahrstoffen
Vorsorge Feuchtarbeit ("G 24")
Vorsorge Staub ("G 1.4")
Vorsorge Schweißarbeiten ("G 39")
Vorsorge Benzol ("G 8")
Vorsorge Toluol und Xylol ("G 29")
Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen
Vorsorgen bei Infektionsgefährdung ("G 42"):
Infektionsgefährdung in Einrichtungen zur medizinischen Untersuchung, Behandlung und Pflege von Menschen: Hepatitis A, B und C, Masern, Mumps, Röteln, Keuchhusten
Tätigkeiten mit regelmäßigem Kontakt zu fäkalienhaltigen Abwässern: Hepatitis A
Tätigkeiten in niederer Vegetation hinsichtlich Borrellia burgdorferi: Borreliose
Tätigkeiten mit physikalischen Einwirkungen
Vorsorge bei Tätigkeiten mit Lärmexposition ("G 20")
Vorsorge bei Tätigkeiten mit wesentlich erhöhten körperlichen Belastungen ("G 46")
Sonstige Tätigkeiten
Vorsorge bei Tätigkeiten, die das Tragen von Atemschutzgeräten erfordern ("G 26")
Alle Vorsorgeanlässe sind in der ArbMedVV
aufgeführt.
Ergibt die Gefährdungsbeurteilung für die Tätigkeiten der Beschäftigten mehrere Vorsorgeanlässe, können die erforderlichen arbeitsmedizinischen Vorsorgen an einem Termin gebündelt stattfinden.
Kontakt und Angebotsanfrage
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