Bei der stufenweisen Wiedereingliederung erstellt ein Arzt einen Stufenplan zur langsamen Rückkehr ins Berufsleben. Dabei wird die Arbeitszeit oder die Arbeitsbelastung zu Beginn reduziert und anschließend über einen festgesetzten Zeitraum Schritt für Schritt wieder gesteigert.
Durch diese zeitlich gestaffelte Wiederaufnahme der Tätigkeit sollen arbeitsunfähige Beschäftigte kontinuierlich wieder an die Belastungen ihres Arbeitsplatzes herangeführt werden.
Voraussetzungen einer stufenweisen Wiedereingliederung:
- Arbeitsunfähigkeit (AU) liegt vor
- AU bleibt währenddessen bestehen
- Beschäftigter ist einverstanden
- Beschäftigter kann seine bisherige Tätigkeit teilweise wieder ausführen
- AU-Bescheinigung führt die Art der möglichen Tätigkeiten sowie die täglich verantwortbare Arbeitszeit auf
Die stufenweise Wiedereingliederung ist eine der wichtigsten Maßnahmen im Rahmen des
Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) und zielt darauf ab, weitere Arbeitsunfähigkeit zu vermeiden.
Der Arbeitsmediziner kann bei der stufenweisen Wiedereingliederung beratend eigebunden werden und in diesem Zusammenhang erforderlichenfalls eine ergänzende betriebsärztliche Stellungnahme erstellen.