Arbeitsmedizin Berlin

Arbeitsschutzausschuss (ASA)


In Betrieben mit mehr als 20 Beschäftigten hat der Arbeitgeber  einen Arbeitsschutzausschuss (ASA) zu bilden (Arbeitssicherheitsgesetz, ASiG). Dieser ASA setzt sich zusammen aus:
  • dem Arbeitgeber oder einem von ihm Beauftragten,
  • zwei vom Betriebsrat bestimmten Betriebsratsmitgliedern, 
  • Betriebsärzten,
  • Fachkräften für Arbeitssicherheit und
  • Sicherheitsbeauftragten.
Der ASA hat die Aufgabe, Anliegen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung zu beraten und tritt mindestens 4 mal im Jahr zusammen.

Die Teilnahme des Betriebsarztes an den Sitzungen des ASA wird angeboten.

Nutzen des Arbeitsschutzausschusses


In den Sitzungen des Arbeitsschutzausschusses kommen verschiedene mit der Unfallverhütung betraute betriebliche Akteure zusammen. In diesem Rahmen können wichtige Aspekte des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes erörtert werden.

Nutzen der im ASA behandelten Themen

- Erkennung von Mängeln im Betrieb
- Feststellung von Unfallschwerpunkten
- Erfassung und Behebung von Mängeln
- Auswertung von Arbeits- und Wegeunfällen
- Informationsaustausch über Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
- Ideen- und Erfahrungsaustausch zum betrieblichen Gesundheitsschutz
- Kommunikation zwischen Beschäftigten und Vorgesetzten 
- Praxisnahe Behandlung von Problemen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes
- Zusammenarbeit mit externen Partnern (z.B. Betriebsarzt)
- Vorstellung aktueller Änderungen in der Arbeitsschutzgesetzgebung
- Vorstellung neuer rechtlicher Vorgaben und Empfehlungen
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