Arbeitsmedizinische Vorsorge ist Teil der arbeitsmedizinischen Präventionsmaßnahmen im Betrieb und dient der Beurteilung der individuellen Wechselwirkungen von Arbeit und physischer und psychischer Gesundheit und der Früherkennung arbeitsbedingter Gesundheitsstörungen. Rechtsgrundlage ist die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) ...
Der Arbeitgeber hat nach Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdung zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind ...
Sie erhalten fundierte und kompetente arbeitsmedizinische, individuell auf die Bedürfnisse Ihres Unternehmens zugeschnittene Beratung und Unterstützung, bei allen Fragen rund um den betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz und bei der Unfallverhütung ...
Arbeitgeber haben Beschäftigten, die innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig sind, ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) anzubieten ...
Das Mutterschutzgesetz (MuSchG) schützt die Gesundheit der Frau und ihres Kindes am Arbeits-, Ausbildungs- und Studienplatz während der Schwangerschaft, nach der Entbindung und in der Stillzeit ...
Betriebsärzte unterstützen den Arbeitgeber beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung in allen Fragen des Gesundheitsschutzes (Arbeitssicherheitsgesetz, ASiG).
Sie beobachten die Durchführung des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung und im Zusammenhang damit begehen sie die Arbeitsstätten in regelmäßigen Abständen ...
In Betrieben mit mehr als 20 Beschäftigten hat der Arbeitgeber einen Arbeitsschutzausschuss (ASA) zu bilden (Arbeitssicherheitsgesetz, ASiG) ...
Der Arbeitgeber hat die Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit ausreichend und angemessen zu unterweisen ...
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