Arbeitsmedizin Berlin

Betriebsbegehungen


Regelmäßige Betriebsbegehungen helfen dem Betriebsarzt dabei die Arbeitsplätze der arbeitsmedizinisch betreuten Beschäftigten kennenzulernen. Gute Kenntnisse über die konkrete Gestaltung und Einrichtung der Arbeitsplätze sind erforderlich, damit der Betriebsarzt den Unternehmer bei der Gefährdungsbeurteilung unterstützen und sinnvolle Schutzmaßnahmen empfehlen kann. Rechtsgrundlage ist das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG).

Betriebsbegehungen unterstützen den Betriebsarzt und den Arbeitgeber auch dabei einschätzen zu können, ob und welche arbeitsmedizinische Vorsorgen den Beschäftigten angeboten werden sollten (Angebotsvorsorgen) bzw. welche Vorsorgen veranlasst werden müssten (Pflichtvorsorgen).

Zusätzlich zu den regelmäßig zu erfolgenden Betriebsbegehungen (z.B. 1 mal im Jahr) ist es sinnvoll den Betriebsarzt auch zu anlassbezogenen Begehungen einzubinden. Anlässe zu solchen Betriebsbegehungen können folgende sein:

- Arbeitsunfälle, zur Analyse der Ursachen. 
- Veränderung bestehender Arbeitsplätze
- Einrichtung neuer Arbeitsplätze
- Anordnung der Aufsichtsbehörde (z.B. Landesamt für Gesundheit und technische Sicherheit, LAGetSi)

Vorteile der Teilnahme des Betriebsarztes an den Betriebsbegehungen

- Feststellung von Gefährdungen und Fehlbelastungen der Beschäftigten
- Empfehlung von Maßnahmen zur Beseitigung oder Verringerung der Gefährdungen an den Arbeitgeber
- Überprüfung der Wirksamkeit bereits festgelegter Maßnahmen
- Rechtssicherheit bei Prüfung durch die Aufsichtsbehörde
- Zuschreibung hoher Priorität des Arbeits- und Gesundheitsschutzes mit positiver Signalwirkung auf die Beschäftigten
- Förderung der Motivation der Beschäftigten belastende Arbeitsbedingungen und Gefährdungen mitzuteilen

Die Erkenntnisse aus den Betriebsbegehungen bringen sowohl für den Arbeitgeber als auch für die Beschäftigten viele Vorteile mit sich. Der Arbeitgeber kann sicherstellen, dass die rechtlichen Vorgaben der Arbeitsschutzgesetzgebung bezüglich sicherer Arbeitsplätze eingehalten werden. Er kann auf Grundlage der gewonnenen Erkenntnisse die Gefährdungsbeurteilung aktualisieren. Hierdurch wird die Umsetzung effektiverer Arbeits- und Gesundheitsschutzmaßnahmen ermöglicht. Dies führt wiederum dazu, dass die Beschäftigten in einem Arbeitsumfeld mit hohem Arbeits- und Gesundheitsschutzniveau tätig sind, in welchem sie sich sicher fühlen und gesundheitsfördernd arbeiten können.

Die Teilnahme des Betriebsarztes bei der Betriebsbegehung kann, bei Bedarf, sichergestellt werden. Sprechen Sie uns einfach an.
Share by: