Willkommen bei ArbMedicusArbeitsmedizin | Prävention
Ihr Betriebsarzt in Berlin
Arbeitsmedizinische Betreuung
Ihr betriebsspezifisches arbeitsmedizinisches Betreuungskonzept:
- Berücksichtigung arbeitsmedizinischer Aspekte in der Gefährdungsbeurteilung
- Durchführung vorgeschriebener arbeitsmedizinischer Vorsorgen und Untersuchungen, z.B. "G 37-Vorsorgen" (Tätigkeiten an Bildschirmgeräten), in Ihrem Betrieb
- Unterstützung in Ihrem Unternehmen bei der Interpretation und Umsetzung der Vorgaben der arbeitsmedizinischen Vorsorgeverordnung (ArbMedVV)
- Betriebsärztliche Betreuung
Gerne wird mit Ihnen ein individuelles, auf die Bedürfnisse Ihres Unternehmens abgestimmtes, arbeitsmedizinisches Betreuungskonzept erarbeitet.
Nehmen Sie einfach Kontakt zu uns auf, wir freuen uns auf Sie.
Arbeitsmedizinische Dienstleistungen
Vorsorge
Durchführung von arbeitsmedizinischen Vorsorgen nach der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV)
Arbeitsschutzausschuss
Teilnahme an den mindestens einmal vierteljährlich anzusetzenden Sitzungen des Arbeitsschutzausschusses (ASA)
News in der Arbeitsmedizin
Serviceliste
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18.01.2025 | Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV): Eine moderne Verordnung für Unternehmen und Beschäftigte
Die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) bietet sowohl Unternehmen als auch Beschäftigten zahlreiche Vorteile. Für Unternehmen führt die regelmäßige arbeitsmedizinische Vorsorge zur Reduktion von Krankheitsausfällen, da gesundheitliche Risiken frühzeitig erkannt werden und somit die Arbeitsfähigkeit der Mitarbeiter langfristig erhalten bleibt...
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18.10.2024 | Neue DGUV Information 212-621 Kurzinformation Gehörschutz
Die Kurzinformation Gehörschutz zeigt übersichtlich und kompakt auf, wann Gehörschutz getragen werden muss. Weiterhin geht sie darauf ein, warum dies wichtig ist und welche Gehörschützer-Typen dafür verwendet werden können...
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24.08.2024 | Aktuelle BMAS-Empfehlungen für gute hybride Bildschirmarbeit
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat aktuelle Empfehlungen zu hybrider Bildschirmarbeit veröffentlicht: der Kombination aus Präsenzarbeit und mobiler Arbeit. Diese Empfehlungen sollen einen Rahmen für die Ausgestaltung hybrider Bildschirmarbeit schaffen und Handlungssicherheit für die betriebliche Praxis geben...
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15.07.2024 | Neue Technische Regel für Arbeitsstätten (ASR) A6 „Bildschirmarbeit“
Die neue ASR A6 „Bildschirmarbeit“ konkretisiert die in der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) genannten Anforderungen zur Gestaltung von Bildschirmarbeitsplätzen und Bildschirmgeräten. Weiterhin enthält Sie Regelungen zur Unterweisung der Beschäftigten und zu Sitzgelegenheiten an Bildschirmarbeitsplätzen...